Auf dieser Seite werden Fragen und Antworten veröffentlicht, die für alle Teilnehmenden relevant sind. Ihre Frage ist nicht beantwortet? Stellen Sie uns Ihre Frage über das Kontaktformular.
Fragen und Antworten im Überblick:
Die FAQs sind in folgende drei Oberthemen gegliedert:
- Fragen zur Teilnahmeberechtigung
- Fragen zur Online-Einreichung
- Fragen zu Projektanforderungen
1. FRAGEN ZUR TEILNAHMEBERECHTIGUNG
1.1. Frage: Können mehrere Projekte eingereicht werden?
Antwort: Ein Projekt kann nur einmal eingereicht werden. Die Anzahl der Einreichungen pro Teilnehmer ist aber nicht begrenzt.
1.2. Frage: Unter den Infos zum Wettbewerb, Punkt “Wer kann teilnehmen?”, steht der Passus “Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften, zu denen immer mindestens eine, für das öffentliche Grün zuständige, Institution einer Kommune gehören muss. […] Planungsbüros, Bürgerinnen und Bürger, Initiativen oder Vereine können sich in Kooperation mit ihren Kommunen beteiligen.”
Heißt das, dass sich nur Gemeinschaften/Kooperationen bewerben können? Oder kann sich auch eine Kommune alleine für für den Bundespreis Stadtgrün bewerben?
Antwort: Beim Bundespreis Stadtgrün werden konkrete Projekte prämiert, keine Programme oder Strategien. Es sollte daher ein umgesetztes Projekt eingereicht werden, das die unterschiedlichen Facetten aufzeigt. Gute Beispiele hierfür sind Projekte, die die Biodiversitätsentwicklung befördern, wie auch für die Nutzung für Menschen möglich machen. Es ist möglich Projekte auf privaten Flächen einzureichen, sie sollten aber für möglichst viele andere zugänglich und nutzbar sein
1.3. Frage: Wenn mehrere Gemeinden oder Projektpartner gleichberechtigt am Projekt mitgewirkt haben, muss trotzdem eine Gemeinde als “federführend” angegeben werden? Und was bedeutet “Die Federführung der Einreichung übernimmt die einreichende Institution oder Behörde der Kommune” (unter Pkt. 7 der Teilnahmebedingungen)? Was folgt daraus?
Antwort: Ja, es muss auch bei gleichberechtigten Partnern eine Gemeinde die Federführung übernehmen. Diese federführende Gemeinde muss die im Schritt 1 der Einreichung genannte “Einreichende Gemeinde” bzw. unter 11 “Einreichende Person/ Institution” sein und die dort aufgeführten Erklärungen verantworten (insbesondere zu Nutzungsrechten, Datenschutz, Garantie und Freistellung, siehe Teilnahmebedingungen Pkt. 15-18.).
Die federführende einreichende Gemeinde ist außerdem diejenige, die im Falle, dass das eingereichte Projekt ausgezeichnet wird, das Preisgeld erhält, siehe Pkt. 10 der Teilnahmebedingungen. (Natürlich steht es Projektparten frei, Vereinbarungen zu treffen, z.B. über die gemeinsame Verwendung oder die Aufteilung eines Preisgeldes.)
Die in Schritt 1 der Einreichung anzuführende “Ansprechperson” übernimmt die Abwicklung der Einreichung und muss sich mit dem eingereichten Projekt auskennen. Diese kann, muss aber nicht, mit der einreichenden Person übereinstimmen. (z.B.: Einreichende Gemeinde/ Einreichende Person: Stadt XY / Baudezernentin Frau Blau, Ansprechpartner: Sachbearbeiter Herr Grün. Oder freischaffender Landschaftsplaner Herr Rot).
1.4 Frage: Muss es sich bei den Bewerbergemeinschaften um staatliche Ämter handeln oder könnte auch eine landeseigene Unternehmensgruppe, die sich um das öffentlich Grün in der Stadt kümmern, einem Verein die Teilnahme ermöglichen?
Antwort: Bei den Bewerbergemeinschaften können sich auch landeseigene Unternehmensgruppen bewerben, die für das öffentliche Grün zuständig sind. Vereine, Institutionen oder landeseigene Unternehmensgruppen aus anderen Bereichen (z.B. Wohnungswirtschaft) müssen zusammen mit der federführenden Gemeinde einreichen.
1.5 Frage: Können Verbände oder Zusammenschlüsse von Gemeinden ein Projekt einreichen?
Antwort: Regionale Verbände oder Zusammenschlüsse von mehreren Gemeinden, die hoheitliche Aufgaben für Kommunen übernehmen, haben die Möglichkeit, ihre Projekte federführend für diese Gemeinden beim Bundespreis Stadtgrün einzureichen.
2. FRAGEN ZUR ONLINE-EINREICHUNG
2.1 Frage: In den Ausfüllhilfen findet sich die Formulierung “xx Zeichen Text sind möglich”. Bezieht sich dies auf die Zeichenzahl mit oder ohne Leerzeichen?
Antwort: Beim Zählen der Textzeichen werden Leerzeichen mitgezählt. Sollte man dicht an die Maximalvorgabe heranreichen, sollte unbedingt das Ergebnis im Projektsteckbrief überprüft werden. Es lassen sich deutlich weniger Zeichen im Layout unterbringen, wenn viele Absätze (z.B. Aufzählungen mit Spiegelstrichen) im Text eingefügt sind.
2.2 Frage: Es sollen drei unterschiedliche Projekte angemeldet werden – heißt das, dass dreimal ein separates online Formular ausgefüllt werden muss?
Antwort: Für die Einreichung der unterschiedlichen Projekte legen Sie für jedes Projekt einen eigenständigen “Projektsteckbrief” an.
2.3 Frage: Wie können für einen Wettbewerbsbeitrag testweise oder irrtümlich hochgeladene Bilder wieder gelöscht werden?
Antwort: Wenn Sie vor Ablauf der Teilnahmephase versehentlich oder testweise hochgeladene Bilder wieder löschen lassen möchten, schicken Sie bitte einen Hinweis mit dem Löschwunsch und dem entsprechenden Dateinamen an: .
Bilder, die über das Teilnahmeformular hochgeladen wurden, werden auf unserem Webserver gespeichert. Auch bei der Überarbeitung einer Einreichung (Auswahl anderer Bilder) verbleiben in vorherigen Zwischenspeicherungen verwendete Bilder zunächst auf unserem Webserver. Nach Abschluss der Teilnahmephase erfolgt eine Löschung der Bilder, die zu nicht eingereichten Bewerbungen gehören oder die zwar bei einer Zwischenspeicherung hochgeladen wurden, aber bei der finalen Fassung der entsprechenden Einreichung nicht verwendet wurden.
2.4 Frage: Was können wir nun tun, wenn uns im Projektsteckbrief Fehler auffallen (Überschneidungen, Rechtschreibfehler, o.ä.) ?
Antwort: Solange der Beitrag noch nicht eingereicht ist, können Sie sich jederzeit eine Vorschau des Projektsteckbriefes anzeigen lassen und Korrekturen im Onlineformular vornehmen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um vor dem Absenden Ihre Einreichung grafisch und inhaltlich zu überprüfen.
Wenn Ihnen erst nach Absendung Ihrer Einreichung Layoutfehler auffallen, übernimmt nötigenfalls die Redaktion eine Korrektur der entsprechenden PDF-Datei (ohne die Inhalte der Einreichung zu verändern). Bei komplizierten Fällen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
2.5 Frage: Können auch Projektbeteiligte im Namen der Gemeinde die Wettbewerbsunterlagen online einreichen, oder kann das nur die
federführende Gemeinde selbst?
Antwort: Die Einreichung des Projekts erfolgt im Namen der Gemeinde, das Ausfüllen und Einsenden des Onlineformulars kann aber von Projektbeteiligten vorgenommen werden, die nicht zur Gemeinde gehören ( im Formular „Ansprechperson“). Wichtig ist also, dass die einreichende Gemeinde im Schritt 1 “Einreichende Gemeinde” und unter 11 “Einreichende Person/ Institution” eingetragen ist und die dort aufgeführten Erklärungen verantwortet (insbesondere zu Nutzungsrechten, Datenschutz, Garantie und Freistellung, siehe Teilnahmebedingungen Pkt. 15-18).
Die in Schritt 1 der Einreichung anzuführende “Ansprechperson” übernimmt die Abwicklung der Einreichung und muss sich mit dem eingereichten Projekt auskennen. Diese kann, muss aber nicht, mit
der einreichenden Person der Gemeinde übereinstimmen. Die einreichende Gemeinde ist außerdem diejenige, die im Falle, dass das eingereichte Projekt ausgezeichnet wird, das Preisgeld erhält.
3. FRAGEN ZU PROJEKTANFORDERUNGEN
3.1 Frage: Laut der Ausschreibung geht es um realisierte Projekte, die seit 5 Jahren bestehen. Bezieht sich diese Vorgabe auf die Fläche oder bereits umgesetzte Projekte, die seit 5 Jahren durchgeführt werden? Oder können die bestehenden Flächen durch eine Aktion im Raum und durch die daraufhin folgenden Pflegemaßnahmen dann umgenutzt und gestaltet werden und somit als Projekt der Gemeinde vorgeschlagen werden ?
Antwort: Die einzureichenden realisierten Konzepte und Projekte sollten schon im Raum sichtbar (und damit anschaulich darstellbar) sein.
3.2 Frage: Im Rahmen eines Forschungsprojektes entsteht eine kompakte Umsetzungsmaßnahme, die anschaulich die Verknüpfung von blauer und grüner Infrastruktur aufzeigt. Es entsteht ein spezieller Ort aber die durch das Projekt neu geschaffene Vegetation ist nicht sehr umfassend und es wird auch kein neuer Grüntyp gezeigt. Da es sich um eine temporäre Maßnahme handelt, die jedoch – da mobil konzipiert – an einem anderen Ort weitergeführt werden kann, gibt es auch keine “Qualifizierung eines Freiraums”. Meine Frage an Sie: Ist ein solches Projekt grundsätzlich als Beitrag zur Kategorie gemanagt geeignet?
Antwort:Die einzureichenden realisierten Konzepte und Projekte sollten schon im Raum sichtbar (und damit anschaulich darstellbar) und zumindest einmal umgesetzt sein. Das beinhaltete auch temporäre Maßnahmen. Die Kategorie GEMANAGT klingt passend. Die Jury kann eine Verschiebung in eine andere Kategorie vornehmen.
3.3 Frage: Wir planen derzeit ein Modellprojekt welches in die Kategorie “Genutzt” passt. Müssen die Projekte bereits realisiert sein oder gibt es die Möglichkeit auch Projekte im Planungsprozess einzureichen?
Antwort: Die einzureichenden realisierten Konzepte und Projekte sollten schon im Raum sichtbar (und damit anschaulich darstellbar) sein.
3.4 Frage: Der Fließtext sagt aus, dass auch Konzepte ausgezeichnet werden – also auch Konzepte, die zukünftig erst umgesetzt werden sollen?
Antwort: Die einzureichenden realisierten Konzepte und Projekte sollten schon im Raum sichtbar (und damit anschaulich darstellbar) sein und umgesetzt sein.
3.5 Frage: Im Rahmen unserer Biodversitätsstrategie fördern wir die Pflege von auf privaten Flächen gelegenen Biotopen. Ist die Biodiversitätsstrategie als solche oder ist die Förderung der Pflege von auf privaten Flächen gelegenen Biotopen teilnahmefähig?
Antwort: Beim Bundespreis Stadtgrün werden konkrete Projekte prämiert, keine Programme oder Strategien. Es sollte daher ein umgesetztes Projekt eingereicht werden, das die unterschiedlichen Facetten aufzeigt. Gute Beispiele hierfür sind Projekte, die die Biodiversitätsentwicklung befördern, wie auch für die Nutzung für Menschen möglich machen. Es ist möglich Projekte auf privaten Flächen einzureichen, sie sollten aber für möglichst viele andere zugänglich und nutzbar sein.
3.6 Frage: Muss die Kommune Eigentümer des Grundstücks sein?
Antwort: Die Kommune muss nicht Eigentümerin des Grundstücks sein, auf dem das Projekt verortet ist, es muss sich jedoch um öffentlich zugängliche Freiräume handeln.
3.7 Frage: Kann ein Projekt beim Bundespreis Stadtgrün eingereicht werden, das bereits bei anderen Programmen oder Wettbewerben eingereicht wurde, mit oder ohne Auszeichnung?
Antwort: Die Teilnahme am Bundespreis Stadtgrün kann unabhängig von der Teilnahme des Projektes an anderen Wettbewerben, Labeling-Verfahren, Förderprogrammen u.ä erfolgen. Bitte beachten Sie dabei die unterschiedliche Zielrichtung der verschiedenen Wettbewerbe (für den Bundespreis Stadtgrün siehe Teilnahmebedingungen).