Rahmenbedingungen des Bundespreises 2020

Download der Teilnahmebedingungen (PDF)

Vorbildliche Projekte für Stadtgrün gesucht!

Mit dem Bundespreis Stadtgrün wird die vielfältige Bedeutung der öffentlichen Freiräume mit ihren zahlreichen Funktionen hervorgehoben: den sozialen, integrativen, kulturellen, gesundheitsfördernden, ökologischen, klimatischen, ökonomischen und touristischen Aspekten.

Im Fokus steht der Mehrwert öffentlicher Grün- und Freiräume für die Menschen. Ausgezeichnet werden realisierte Konzepte und Projekte, die dazu beitragen, das Stadtgrün in Menge, Qualität und Nutzbarkeit zu sichern, zu verbessern und zu pflegen. Im Mittelpunkt stehen die spezifischen Nutzungsbedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner in unterschiedlichen Stadt- und Gemeindestrukturen.

Der Bundespreis Stadtgrün würdigt vorbildliche Praxisbeispiele, die innovative Formate und Prozesse darstellen und aufzeigen, wie solche komplexen Projekte gelingen können. Es werden multitalentierte Freiräume und integrative, transdisziplinäre, ressortübergreifende Projekte gesucht. Der Preis rückt diese Projekte ins Licht der Öffentlichkeit. Sie sollen zur Anschauung sichtbar gemacht werden und als Anreiz für zukünftige Projekte wirken.

Wer konnte teilnehmen?

Der Bundespreis Stadtgrün richtete sich an Städte und Gemeinden aller Gemeindegrößenklassen ab 3.000 Einwohner in Deutschland sowie Städte- und Gemeindekooperationen mit einem verbindenden Projekt. Teilnahmeberechtigt waren Bewerbergemeinschaften, zu denen immer mindestens eine, für das öffentliche Grün zuständige, Institution einer Kommune gehören musste. Die Federführung der Einreichung übernahm die einreichende Institution oder Behörde der Kommune. Planungsbüros, Bürgerinnen und Bürger, Initiativen oder Vereine konnten sich in Kooperation mit ihren Kommunen beteiligen.

Ein Projekt konnte nur einmal eingereicht werden. Die Anzahl der Einreichungen pro Teilnehmer waren nicht begrenzt. Projekte, an denen Mitglieder der Jury direkt beteiligt waren, wurden nicht zur Teilnahme zugelassen.

Welche Projekte konnten eingereicht werden?

Die Teilnehmer selbst wählten realisierte Projekte für die Einreichung aus. Der Wettbewerb zeichnet Projekte aus, die in den vergangenen fünf Jahren realisiert wurden. Mit realisiert ist gemeint, dass die Projekte eine Wirkung zeigen, zum Beispiel durch eine abgeschlossene Baumaßnahme (der Freiraum ist schon nutzbar) oder durch eine Aktion im Raum (Management) oder eine durchgeführte Pflegemaßnahme.

Es konnten einzelne Projekte oder Maßnahmenpakete eingereicht werden, die öffentliche Freiräume betreffen. Sie konnten Einzelaspekte oder Teilflächen einer Gemeinde, die Gesamtstadt oder mehrere Kommunen umfassen. Dies können konkrete Freiräume, Quartiere, Grünzüge, Landschaftselemente sein oder Teilaspekte eines Freiraumes.

Gemeinde- und länderübergreifende Projekte waren erwünscht. Die federführend einreichende Kommune musste in Deutschland liegen.

Größe und finanzieller Umfang der Projekte sind keine Beurteilungskriterien gewesen. Es waren auch kleine Projekte und Maßnahmen erwünscht. Im Vordergrund stand der Ideenreichtum.

Die Wettbewerbsbeiträge sollten auf vorbildliche Weise verschiedene Funktionen von Stadtgrün miteinander verknüpfen. Es sollten insbesondere ungewöhnliche Projekte, Projektkonstellationen und Prozesse eingereicht werden.

Kategorien

Der Bundespreis Stadtgrün zeichnet Projekte in vier Kategorien aus. Die Einreichungen mussten einer Kategorie zugeordnet werden. Die Jury konnte Projekte einer anderen Kategorie zuordnen.

Zur Kategorie „gebaut“ werden alle Typen von Freiräumen zugeordnet, die neu gebaut, umgebaut oder umgewidmet wurden. Es sind multifunktionale und zukunftsgewandte Projekte preiswürdig oder ein besonderer interdisziplinärer Planungs- oder Bauprozess, der hinter dem umgesetzten Vorhaben stand. Es können kleine Maßnahmen wie auch großräumige und verbindende Grünzüge und Landschaftselemente eingereicht werden. Es werden vor allem die besonderen Verknüpfungen der Funktionen in den Freiflächen betrachtet.

Zur Kategorie „gepflegt“ werden Projekte zugeordnet, die den Erhalt oder die Fortentwicklung bestehender Grünanlagen beinhalten. Die Art und Weise der Pflege wie auch der Effekt der Pflege machen die Besonderheit des Projektes aus. Hier werden Projekte mit neuen Pflegeformen, Pflegezusammenarbeit wie auch Pflegeprozessen gesucht wie z.B. die Umstellung auf naturnahe, extensive Pflegekonzepte in Kombination mit Nutzungsvielfalt, Pflege durch Bürgerengagement, neue besondere Zusammenstellung von Pflegeteams oder ein innovatives Vorgehen in der Pflege.

In dieser Kategorie wird die Nutzung des Stadtgrüns in den Fokus genommen. Die Teilhabe am öffentlichen Leben steht im Vordergrund. Es werden Projekte gesucht, die vielfältige Nutzungsmöglichkeiten befördern. Auch werden Projekte berücksichtigt, die durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit neue Teilhabeformen ermöglicht, mit einem ungewöhnlichen Prozess die Freiraumnutzungen befördert, Nutzungen ergänzt oder Nutzergruppen integriert haben. Ein weiteres Themenfeld sind in dieser Kategorie auch kluge Umgangsweisen und Lösungen für Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum.

Zur Kategorie „gemanagt“ werden Projekte zugeordnet, welche die Wahrnehmung, die Wertschätzung der Freiräume sowie Veränderungen in der Nutzung von Stadtgrün befördert haben. Hier werden explizit keine klassischen Bauvorhaben aufgerufen, sondern zum Beispiel Kommunikationsstrategien, Kampagnen, Aktionen und räumliche Interventionen, die eine Qualifizierung der Freiräume bewirkt haben. Es wird dazu aufgefordert ungewöhnliche Vorgehensweisen und Experimente einzureichen. Dabei ist es wichtig die positiven Auswirkungen auf das Stadtgrün durch das Projekt darzustellen.

Wie konnte teilgenommen werden?

Die Wettbewerbsbeiträge wurden ausschließlich über ein Online-Formular eingereicht. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen verpflichteten sich, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Verspätet eingereichte, unvollständige oder nicht den Teilnahmebedingungen entsprechende Einreichungen wurden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Die Beurteilung des eingereichten Projektes fand ausschließlich auf Basis der eingereichten Unterlagen statt. Diese mussten das Projekt nachvollziehbar und anschaulich darstellen. Weiterführende Informationen oder der Verweis darauf (z.B. Projektwebseiten, Broschüren) wurden von der Beurteilung ausgenommen.

Beurteilungskriterien

Es wurden Projekte prämiert, die mit klugen Ideen und im Rahmen der Möglichkeiten der jeweiligen Kommune etwas Neues angeschoben und geschaffen haben. Bei der Beurteilung werden folgende Themen gemäß Einreichungsformular in allen Kategorien beleuchtet:

Multifunktionalität des Stadtgrüns: Das Projekt kombiniert auf besondere Weise verschiedene Funktionen miteinander und befördert damit die Lebensqualität.

Interdisziplinarität / Integrierte Zusammenarbeit: Das Projekt wurde interdisziplinär und/oder kooperativ bearbeitet. Es wurden auf besondere Weise unterschiedliche Akteure eingebunden.

Prozessqualität: Das Projekt wurde durch einen besonderen Prozess initiiert oder realisiert. Dieser Prozess war ungewöhnlich, beispielgebend und innovativ.

Gestaltqualität: Das Projekt hat durch seine besondere Gestaltung neue Zugänge und Nutzungen befördert.

Preise

Der Bundespreis Stadtgrün 2020 war mit einem Preisgeld von insgesamt 100.000 Euro dotiert, dass das BMI auf Wunsch der Jury auf 125.000 Euro erhöht hat. In den vier Kategorien wurden insgesamt sechs Preise und sieben Anerkennungen vergeben. Die Hauptpreise erhielten je 15.000 Euro (brutto), die Anerkennungen je 5.000 Euro (brutto). Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar.

Das Preisgeld ging an die federführende Kommune. Das Preisgeld soll kreativ für die Beförderung von Stadtgrün eingesetzt werden.

Alle Projekte, die für den Bundespreis Stadtgrün nominiert bzw. ausgezeichnet wurden, dürfen mit dem Preis werben und das Logo des Bundespreises Stadtgrün hierfür verwenden.

Veröffentlichung

Die eingereichten Projekte wurden auf verschiedene Weise veröffentlicht:

Unter Projekte wurden bereits während der Einreichphase alle Projekte mit Projekttitel, gewählter Einreichkategorie und einer Abbildung auf einer interaktiven Karte sichtbar gemacht. Nach der Jurierung werden die ausgezeichneten Projekte auf der Webseite mit Kurzdarstellungen porträtiert.

Über die Projekte, die in ihrer Kategorie den Hauptpreis belegt haben, wurde eine Film-Dokumentation und über Projekte, die eine Anerkennung erhalten haben, eine Fotodokumentation erstellt. Die Film- und Fotodokumentationen werden für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundespreises Stadtgrün verwendet und stehen den mit Hauptpreisen bzw. mit Anerkennungen ausgezeichneten Kommunen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung.

Jury

Nach der Vorprüfung durch das Wettbewerbsbüro erstellte das Nominierungsgremium entlang der Bewertungskriterien eine Vorschlagsliste für die Jury. Die Jury hat anschließend am 16.06.2020 über die Auszeichnung von Projekten mit Preisen und Anerkennungen entschieden.

Die unabhängige Jury war mit anerkannten Expertinnen und Experten aus den Bereichen Garten- und Landschaftsarchitektur, Stadtentwicklung und Stadtplanung, Vertretern und Vertreterinnen des Deutschen Städtetags, des Deutschen Städte- und Gemeindebunds und des Deutschen Landkreistags sowie des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) besetzt.

Jurybesetzung:

Anne Kathrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) – Jurymitglied (Vorsitz)

Monika Thomas, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Leiterin der Abteilung Stadtentwicklung, Wohnen – übernahm als Jurymitglied (Vorsitz) von Frau Bohle

Dr. Thomas Schmidt, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) –Referatsleiter, Referat 716, Gartenbau, Landschaftsbau – Jurymitglied

Ulrich Weidemann, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) – Referatsleiter, Referat G I 1 Grundsatzfragen und übergreifende Angelegenheiten der Umweltpolitik, Urbaner Umweltschutz – Jurymitglied

Bernd Düsterdiek, Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. – Referatsleiter im Dezernat Umwelt und Städtebau – Jurymitglied

Dr. Torsten Mertins, Deutscher Landkreistag – Referent, Referat 22, Baurecht, Land- und Forstwirtschaftsverwaltung, Umwelt-, Natur-, Klimaschutz – Jurymitglied

Susanne Metz, Fachkommission Städtebau – Amtsleiterin, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg – Jurymitglied

Dr.-Ing. habil. Matthias Lerm, Deutscher Städtetag, Fachkommission Stadtplanung und Städtebau – Leiter des Stadtplanungsamtes der Landeshauptstadt Magdeburg – Jurymitglied

Reiner Nagel, Bundesstiftung Baukultur – Vorstandsvorsitzender – Jurymitglied

Juliane Rohrbacher, Vertreterin der Urbane Liga des BMI – Jurymitglied

Till Rehwaldt, Bund Deutscher Landschaftsarchitekten e.V. – Präsident – Jurymitglied

Univ. Prof. Dipl.-Ing. Lilli Lička, Universität für Bodenkultur Wien – Leiterin des Instituts für Landschaftsarchitektur (ILA) des Departments Raum, Landschaft und Infrastruktur – Jurymitglied

Prof. Dr.-Ing. Sigrun Langner, Bauhaus Universität Weimar – Leiterin der Professur Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung der Fakultät Architektur und Urbanistik – Jurymitglied

Prof. Ana Viader Soler, Technische Universität Dresden – Professur für Landschaftsarchitektur am Institut für Landschaftsarchitektur der Fakultät Architektur – Jurymitglied

Prof. Dipl.-Ing. Anna Lundqvist, Brandenburgische Technische Universität Cottbus – Senftenberg – Fachgebietsleitung, Fachgebiet Landschaftsarchitektur – stellv. Jurymitglied (ständig anwesend)

Die Arbeitsweise der Jury wurde in einer Geschäftsordnung festgelegt. Die Jurysitzung war nicht öffentlich. Das Juryprotokoll können Sie hier einsehen: Juryprotokoll Bundespreis Stadtgrün 2020

Ablauf

Veröffentlichung der Auslobung
9. Januar 2020

Ende der Einreichungsfrist
30. April 2020, 23:59 Uhr

Jurysitzung
16. Juni 2020

Auslober

Der Bundespreis Stadtgrün wird vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) ausgelobt. Er wird vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) umgesetzt und fachlich begleitet .

Wettbewerbsbüro

Das Wettbewerbsverfahren zum Bundespreis Stadtgrün 2020 wird konzeptionell und organisatorisch betreut durch die konsalt GmbH in Zusammenarbeit mit arge studio urbane landschaften-b.